Nach dem Gesetz über die Verbesserung der Wiedereingliederungsmaßnahmen muss eine Reihe von Schritten befolgt werden, um sicherzustellen, dass ein Arbeitnehmer verantwortungsbewusst an seinen Arbeitsplatz zurückkehrt. Die Animation erklärt diese Schritte:
Gemeinsame Bemühungen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben eine Reihe von Pflichten, die schon in der ersten Woche der Krankmeldung beginnen. Im Folgenden erfahren Sie, welche das sind und wozu Sie nach diesem Gesetz während der krankheitsbedingten Abwesenheit eines Arbeitnehmers verpflichtet sind.
Für das erste Jahr:
Nach einem Jahr:
Ist eine Rückkehr des Arbeitnehmers an seine alte Stelle nicht möglich, muss ihm der Arbeitgeber eine geeignete Beschäftigung im Unternehmen anbieten, beispielsweise in Teilzeit oder mit einem angepassten Aufgabenbereich. Notfalls kann ihm der Arbeitgeber eine andere Stelle oder eine Stelle bei einem anderen Arbeitgeber anbieten. Lehnt der Arbeitnehmer diese Stelle ab, kann dies zur Einstellung der Lohnzahlungen bis hin zur Kündigung führen.
Beurteilung der Situation
Neben den gesetzlichen Pflichten haben Arbeitgeber auch eine Reihe von Möglichkeiten, die Situation zu beurteilen:
Vorbeugung einer langfristigen krankheitsbedingten Abwesenheit
Auf Grundlage der Problemanalyse des Betriebsarztes erstellen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam einen Maßnahmenplan für die Wiedereingliederung. Die gemeinsam getroffenen Vereinbarungen halten Sie in einem Formular fest. Sie füllen das Formular am Computer aus, und beide unterschreiben es. Der Arbeitnehmer erhält eine Ausfertigung des Maßnahmenplans. Diese bewahrt er bei seinen Unterlagen auf.